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Gletscherskigebiete und Gletscherschutz (Gletscherschigebiete und Gletscherschutz)

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Gletscherskigebiete und Gletscherschutz

Gepatschferner cc ÖAV

Nach der Errichtung von insgesamt 8 Gletscherskigebieten in Österreich in den 1970er und 1980er Jahren, erfolgte eine breite Unterstützung für eine Unterschutzstellung der noch unerschlossenen Gletschergebiete. Nach Vorarlberg, Kärnten und Salzburg sprach sich auch Tirol im Jahre 1991 für den absoluten Gletscherschutz aus. Am 12. Mai 2004 hat der Tiroler Landtag (ÖVP, SPÖ, FPÖ) die Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes beschlossen. Die Tiroler Landespolitik will damit in Zukunft Erschließungen in noch unerschlossenen Gletschergebieten zulassen. Für diesen Zweck wurde 02.05.2006 das Tiroler "Gletscherschutzprogramm" beschlossen.

Gletscherskigebiete in Österreich

In Österreich wurden insgesamt 8 Gletscherskigebiete errichtet. Die hier angegebenen "Gletschernamen" sind nicht mit der Nomenklatur der Glaziologie zu verwechseln, sondern sind der marketingtechnische Name des jeweiligen Skigebiets.

  • Kärnten: Mölltaler Gletscher
  • Salzburg: Kitzsteinhorn
  • Steiermark: Dachsteingletscher
  • Tirol: Hintertuxer Gletscher, Stubaier Gletscher, Gletscherskigebiet Sölden, Kaunertaler Gletscher, Pitztaler Gletscher


Gletscherschutzprogramm Tirol

Das Tiroler ROP zum Schutz der Gletscher stellt ein Novum im Gletscherschutz dar. Die Tiroler Landesregierung hat am 02.05.2006 festgelegt, dass bestehende Gletscherskigebiete weitere Infrastrukturmaßnahmen vornehmen können und hat zu diesem Zweck eine flächenhafte Ausweisung von Skigebietserweiterungszonen definiert.

Positionen und Publikationen des Österreichischen Alpenvereins

  1. ÖAV lehnt die Abschwächung des Gletscherschutzes LINKkategorisch ab. Durch die Aufweichung des Tiroler Gletscherschutzes mit dem ROP von 2006 geht ein essentieller Bestandteil des alpinen Naturschutzes und des naturnahen Alpintourismus verloren.
  2. Die Aufhebung des Gletscherschutzes in Tirol und die damit einhergehende Genehmigung neuer Seilbahnen und Pisten ist keine nachhaltige Antwort für die Zukunftsperspektiven des Tourismus im Pitz- und Kaunertal.
  3. Für die intensivtouristischen Gebiete des Pitz- und Kaunertals sind die im Tiroler Raumordnungsgesetz vorgesehenen Raumordnungsprogramme für eine geordnete Tourismusentwicklung als Richtschnur für die weitere touristische Entwicklung auszuarbeiten.
  4. Die (ski-)touristische Zukunftsnutzung des Raumes soll Teil eines Masterplanes Tirol werden, in welchem u.a. Probleme der zunehmenden Forcierung des Wintertourismus als Allheilmittel, die Entwicklung strukturschwacher Regionen, Fragen und Auswirkungen des Klimawandels und damit in Zusammenhang stehender Fragen der skitechnischen Erschließung und Beschneiung, die laufende Entwertung von alpintouristisch höchst wertvollen Arealen und Schutzhüttenbereichen, die Probleme des tourismusinduzierten Verkehrs, u.v.a.m. behandelt werden.

Publikationen des Alpenvereins zum Gletscherschutz

 
 
 
 

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