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Skigebietszusammenschluss St. Anton und Kappl (Skigebietszusammenschluss St. Anton und Kappl)

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Skigebietszusammenschluss St. Anton und Kappl

Blick ins hintere Malfontal cc ÖAV

Die Arlberger Bergbahnen AG und die Bergbahnen Kappl GmbH & CoKG planten den Zusammenschluss der Skigebiete "Rendl" am Arlberg und "Dias Alpe" in Kappl über das bisher skitechnisch unerschlossene unberührte Hochtal Malfon. Das Malfontal ist ein Paradebeispiel eines unerschlossenen Landschaftsraumes und ist derzeit frei von jeglicher Infrastruktur. Zudem ist mit dem Projekt der Malfonbach und dessen „sehr guter ökologischer Zustand“ im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.

Aus Sicht des Österreichischen Alpenvereins verstößt das Vorhaben eindeutig gegen die Bestimmungen des Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramms 2005, dem Wasserrechtsgesetz und der Alpenkonvention.

Inmitten der Verwallgruppe, einer Gebirgsgruppe der Nördlichen Kalkalpen, im Gemeindegebebiet Pettneu am Arlberg liegt ein bisher noch unerschlossenes und landschaftlich eindrucksvolles Hochtal: das Malfontal. Unerschlossen? Ja, das hintere Malfontal ist zur Gänze frei von jeglicher Infrastruktur und bietet ein Paradebeispiel an freien und nicht erschlossenen Landschaftsräumen. 

Aufgrund der fehlenden menschlichen Einflüsse konnte sich die Fauna und Flora im Malfontal eigenständig und ungestört entwickeln. Ungestört ist auch die Gewässerdynamik des Malfonbaches. Dieser Bach ist einer der wenigen Fließgewässer Österreichs, die einen "sehr guten ökologischen Zustand" aufweisen (in Summe sind es weniger als 15 %) und daher der Zieldefinition der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Landschaftsräume Schigebietszusammenschluss St.Anton-Kappl cc ÖAV

Anfang 2014 beantragten die Arlberger Bergbahnen und die Bergbahnen Kappl die schon lange geplante Verbindung der Skigebiete „Rendl“ in St. Anton und „Dias Alpe“ im Paznauntal. Der projektierte Zusammenschluss der beiden Skigebiete liegt zur Gänze außerhalb der für Tirol verordneten Skigebietsgrenzen. Da drei unerschlossene Geländekammern für das Projekt skiteschnisch erschlossen werden sollen, ist das gegenständliche Vorhaben im Sinne des Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramms als Neuerschließung zu verstehen und nicht als Erweiterung.

Das Projekt umfasst den Bau von zwei neuen Bergstationen, sowie einer Talstation auf der Rossfallscharte, einer Bergstation am Alblittkopf und einer Mittel- bzw. Talstation im hinteren Malfontal. Zudem werden im Bereich der Rossfallscharte ca. 10 ha neue Pistenflächen geschaffen, sowie Zu- und Rückbringerwege vom bestehenden in das neue Skigebiet. Im hinteren Malfontal sind Skirouten für Variantenfahrer geplant, die mit über 24 zusätzlichen Lawinensprengpunkten versehen werden sollen.

Der bislang unversehrte Landschafts- und Lebensraum im hinteren Malfontal geht dem naturnahen Tourismus durch das geplante Projekt verloren. Als Puffer zwischen den beiden bestehenden Skigebieten ermöglicht das Malfontal eine ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna. Das Tourismusprotokoll der Alpenkonvention Art. 6 (3) besagt, dass die Vertragsparteien (in diesem Fall Österreich) in Gebieten mit starker touristischer Nutzung (in diesem Fall die Gemeinde St. Anton und das Paznauntal) ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensivem und extensivem Tourismus anzustreben haben. Mit den Worten des Landesumweltanwalt Tirols geht aus naturkundlicher Sicht ein wahres Gustostückerl eines unberührten Landschaftsraumes durch die (geplante) skitechnische Verbauung des hinteren Malfontals verloren. Dort, wo derzeit die eindrucksvolle alpine Landschaft eine einzigartige Schönheit und Ruhe ausstrahlt, sollen in Zukunft Skilifte, Lawinenverbauungen, Pisten, LKW-befahrbare Straßen und Gebäude entstehen. 

Die Unberührtheit des Hochtals über Pettneu am Arlberg – das Malfontal – wird für die seilbahntechnische Verbindung der bestehenden Skigebiete geopfert. Bauzufahrten, Lawinendämme und Anbruchsverbauungen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen für die neuen Stationsgebäude müssen errichtet werden, um zwei weitere Skirouten zugänglicher zu machen und um kilometerlange Skiverbindungswege zu einer weiteren roten Pistenabfahrt zu schaffen.

Aus Sicht des Österreichischen Alpenvereins werden offensichtlich die Bestimmungen des Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramms missachtet und damit gegen das Verbot von Neuerschließungen verstoßen. Die Begründung dieser Ansicht liegt in der Begriffsbestimmung von Skigebietserweiterungen. Sinngemäß handelt es sich rechtlich gesehen bei einem Vorhaben, in welchen mehr als eine bisher noch nicht erschlossene Geländekammer für die Zwecke des Skisportes in Anspruch genommen wird, um eine Neuerschließung und nicht um eine Erweiterung von Skigebieten. Unsere räumlichen Analysen haben ergeben, dass insgesamt drei unerschlossene Geländekammern für den Zusammenschluss der Skigebiete von St. Anton am Arlberg und Kappl benötigt werden. Damit ist ein entscheidendes Ausschlusskriterium erfüllt und es muss daher zur Versagung des Neuerschließungs-Projektes führen.

Zusätzliche Kritikpunkte am Projekt liegen in der hohen Sensibilität und Natürlichkeit des Malfontals und des Malfonbachs. Im November 2014 trat die Verordnung über die Anerkennung der wasserwirtschaftlichen Ordnung im Tiroler Oberland durch Umweltminister Andrä Rupprechter in Kraft. Aus der Beilage zum wasserwirtschaftlichen Rahmenplan (zusammenfassende Erklärung zur Öffentlichkeitsbeteiligung) ist zu entnehmen, dass der Malfonbach einen sehr guten ökologischen Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie aufweist und daher jede Verschlechterung dieses Zustandes zu vermeiden ist. In einem Grundsatzurteil („Weser-Urteil“) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass konkrete Vorhaben, welche die Erreichung der Umweltziele nach Artikel 4 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefährden, nicht genehmigt werden dürfen. Eine Verschlechterung des Zustands liegt bereits dann vor, wenn sich der Zustand einer Qualitätskomponente nach Anhang V der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn das keine Veränderung der Einstufung des Zustands insgesamt nach sich zieht.

Im Hinblick auf eine lawinensichere Evakuierung/Entleerung des geplanten Großskigebietes sind aus Sicht des Alpenvereins nicht alle sicherheitsrelevanten Fragen geklärt. Im Falle eines Ausfallens der geplanten Liftanlagen im hinteren Malfontal, müsste die Evakuierung über die gesamte Länge des Malfontals geschehen. Der Projektrahmen umfasst nur den hinteren Teil des Tals und beinhaltet daher keine Lawinensicherungsmaßnahmen für eine Notentleerung des Skigebietes über die gesamte Tallänge.

Die Tiroler Landesregierung hat das Projekt als zuständige UVP-Behörde mit dem Bescheid (U-UVP-7/1/2-2015) vom 19.11.2015 genehmigt und diesen erst am 03.12.2015 per Mail dem Alpenverein zugestellt. Gegen den zugestellten Bescheid hat der Österreichische Alpenverein fristgerecht Beschwerde eingereicht. Auch die Tiroler Landesumweltanwaltschaft hat Beschwerde gegen diesen Bescheid erhoben. 

Vom 27.11.2018 bis 30.11.2018 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien statt. Folgende Fachbereiche wurden im Rahmen der Verhandlung nochmals behandelt:

  • Geologie
  • Gewässerökologie
  • Tourismus
  • Naturschutz - Landschaft
  • Naturschutz - terrestrische Biologie
  • Naturschutz - Ornithologie

Am 30.11.2018 wurde durch das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerden des Österreichischen Alpenvereins und des Landesumweltanwalts von Tirol stattgegeben und die Bewilligung für das Vorhaben "Schigebietszusammenschluss Kappl - St. Anton" gem. §17 UVP-G 2000 in Verbindung mit §29 TNSchG wurde nicht erteilt.

Das Gericht wertete anhand besonders gravierender Auswirkungen des Vorhabens in seiner Gesamtheit auf die unmittelbar bislang unberührten Landschaftsräume bzw. -kammern das Interesse an der Eingriffsbewahrung in deren Naturgüter höher und nachhaltiger als das Interesse der Fremdenverkehrsentwicklung der vom Vorhaben betroffenen Regionen bei dessen Unterbleiben, weil dieses Interesse zwar beeinträchtigt wird, aber insgesamt nicht in einer Wesentlichkeit und schon gar nicht in einer Existenzgefährdung.

 
 
 
 

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