[28.01.2020] „Strafrechtliche Verantwortung von Bergsportführern“, „Entstehung von Verkehrsnormen im Bergsport“, „Recht auf Rettung!?“ oder „Grenzen der freien Betretbarkeit im alpinen Raum“ – zu diesen Themen tauschen sich ausgewählte Fachexperten mit Richtern und Staatsanwälten beim sogenannten „Richterseminar“ im Tiroler Trins/Gschnitztal aus.
Veranstaltet vom Oberlandesgericht Innsbruck und den Alpenvereinen aus Österreich, Deutschland und Südtirol hat sich die mehrtägige Veranstaltung zu einem Fixpunkt des juristisch-alpinen Gedankenaustausches entwickelt, die nun seit fast 25 Jahren im Vier-Jahres Rhythmus stattfindet. Heuer sind rund 60 Juristen aus ganz Österreich und Bayern zusammengekommen, vorgetragen wird länderübergreifend.
„Richter und Staatsanwälte haben in ihrem tagtäglichen Tun mehr und mehr mit Alpinunfällen oder Haftungsfragen zu tun. Wir haben es uns daher zum Ziel gesetzt, allen Teilnehmern des Alpinseminars alpine Kompetenz in juristischen Fragen zu vermitteln“, erklärt Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins und selbst Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sport- und Alpinrecht.
Neben Vorträgen und Diskussionsrunden wird den Teilnehmern im Gschnitztal auch ein Outdoor-Programm geboten. „Um auf alpine Rechtsfragen bestmöglich vorbereitet zu sein, ist neben der Theorie auch die gelebte Praxis wichtig“, weiß Michael Larcher, Leiter der Abteilung Bergsport im Alpenverein, der selbst einen Vortrag zum Thema „Lawinen – Prävention & Rettung“ halten wird. Laut Larcher lassen sich manche Problemfälle breiter bewerten, wenn man diese auch praxisbezogen kennengelernt hat.
Das heurige Alpinseminar für Richter und Staatsanwälte findet vom 26. – 29. Jänner 2020 statt. Das Gschnitztal in Tirol ist seit Anfang Mai 2019 Mitglied im erlesenen Kreise der Bergsteigerdörfer.
Rückfragehinweis:
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