Ab dem Stichtag 1. September 2019 können Neubeitretende die Alpenvereinsmitgliedschaft für den Rest des Jahres 2019 kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das Vereinsjahr 2020 bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft für Kinder im Sinne der "Familienermäßigung".
Sie erhalten vorerst noch eine Mitgliedskarte des laufenden Jahres 2019 ausgestellt, ab November versorgen wir alle Neumitglieder mit der Karte 2020. Bitte Ihre örtliche /lokale Wunschsektion auswählen:
Was bietet die Mitgliedschaft beim Alpenverein?
ACHTUNG: Der Versicherungsschutz für die neubeitretenden Mitglieder aus der Septemberaktion beginnt - trotz Gratismitgliedschaft für das restliche Jahr 2019 - mit dem der Einzahlung folgenden Tag null Uhr. Dies gilt auch für die beitragsfreien Kinder (sie müssen im Besitz einer Alpenvereins-Mitgliedskarte sein) im Sinne der Familienermäßigung.
Hier und jjetzt Mitglied werden
Jahresbeitrag 2020 (Kalenderjahr) | € 62,00* |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Ehepartner/Lebenspartner eines Mitgliedes (Partner müssen in ein und derselben Sektion Mitglied sein) | € 48,00* |
Kinder/Jugendliche 0 bis 18 Jahre | € 26,00* |
Junior 19 bis 27 Jahre | € 48,00* |
Senior ab 65 Jahre | € 48,00* |
*) Bei den hier angeführten Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Mindestbeiträge.
Alpenvereinssektionen mit ganztägig geöffneten Geschäftsstellen und erweitertem Serviceangebot können geringfügig höhere Mitgliedsbeiträge einheben. Bei Zusendungen ins Ausland wird eine Unkostenpauschale verrechnet.
Kündigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten - also bis zum 31.10. gekündigt werden (siehe Sektionsstatuten). - Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrer Sektion.
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis 27 Jahre kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereinsmitglieder sind. Dies gilt auch für Kinder von AlleinerzieherInnen. Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.
Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.